der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Lüneburg sind die "Organe" unserer Gemeinde und deren Aufgaben beschrieben. Unsere Gemeinde ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) anerkannt. Unsere Satzung (vom 12.10.2014), vergleichbar mit einer Vereinssatzung, enthält alle wichtigen Festlegungen.Folgende Organe sind für unsere Gemeindearbeit wesentlich...
- Gemeindeversammlung
- Gemeindeälteste
- Gemeindeleitung
- Dienstbereiche
- Verantwortliche Mitarbeiter
- Mitarbeiter
Das "oberste" Organ unserer Gemeinde ist die Gemeindeversammlung. Im Artikel 7 der Satzung heißt es "Die Gemeindeversammlung entscheidet in allen Angelegenheiten der Gemeinde"
Die Gemeindeältesten nach biblischen Vorbild (Tit. 1 und 1. Tim 3, 1.Petr. 5) stellen mit den Diakonen (1.Tim. 3) die Gemeindeleitung unserer Gemeinde.